Was tun bei Flugverspätung?

Mama, wann geht es endlich los mit dem Fliegen? Diese Frage höre ich zum gefühlten hunderten Mal abwechselnd von links und rechts mir. Unsere beiden Kinder, mein Mann und ich warten seit fast drei Stunden am Flughafen auf unseren Ferienflieger. Die Kioske im Flughafengebäude sind schon längst alle abgeklappert und wir haben schon ein kleines Vermögen im Café für Essen und Getränke ausgegeben, um die Stimmung bei den Kleinen nicht kippen zu lassen. Langsam aber sicher gehen uns auch die Spielideen à la „Ich sehe was, was Du nicht siehst“ aus. Meinem Mann und mir fällt es von Minute zu Minute schwerer, unsere Verärgerung vor unserem Nachwuchs zu verbergen. Die anderen Passagiere ums uns machen ihrem Frust bereits zunehmend Luft. Ich selbst kenne so viele Leute, die mir bereits von Flugausfällen und -verspätungen auf Privat- wie Geschäftsreisen erzählt haben. Ich hätte nicht damit gerechnet, dass es auch mal uns betreffen könnte. Sicherlich hat der ein oder andere von Euch auch schon mal einen Flug bei einer Airline gebucht, der viel zu spät startete oder gar annulliert wurde?

Doch Ärger, hin Enttäuschung her, Flugverspätungen passieren nun mal. Welche Konsequenzen entstehen aus dieser Flugverspätung und welche Rechte haben wir als Passagiere in diesem Fall überhaupt? Bekommen wir unser Geld zurück? Aufgrund unseres eigenen Erlebnisses habe ich mich nun informiert.

Contents

Flugverspätung – was Ihr tun könnt

Die gute Nachricht zuerst: Es gibt eine finanzielle Entschädigung! Die Fluggastrechteverordnung EG 261 der EU sorgt gesetzlich dafür, dass Passagiere (auch zahlende Kinder) Schadensersatz und Entschädigung für verspätete und ausgefallene Flüge erhalten. Auch wenn die Fluggesellschaft so genannte „technische Schwierigkeiten“ oder „betriebsbedingte Umstände“ für eine entstandene Verspätungen nennt, gibt es eine Entschädigung.

Nun die schlechte Nachricht: Dies gilt erst ab einer Verspätung ab 3 Stunden und nicht eine Minute weniter. Wenn die Verspätung aufgrund „außergewöhnliche Umstände“ entstanden ist (z.B. Blitzeinschläge, medizinische Notfälle, Streiks der Flughafenmitarbeiter oder Fluglotsen, sehr widrige Wetterverhältnisse, Einschränkungen bei der Flugsicherung, plötzlich auftretende Funktionsstörungen des Flughafenradars, Sabotageakte, politische Unruhen und Terroranschläge) gibt es keine Entschädigung. Ebenfalls gibt es kein Anrecht auf Schadensersatz, wenn Euch die Fluggesellschaft die Annullierung mindestens 14 Tage vor dem Abflug mitgeteilt hat.
Sollte die Ursache „sehr widrige Wetterverhältnisse“ wie z.B. Schneefall gewesen sein, so kommt es darauf an, ob die Fluggesellschaft die dadurch entstandenen Schwierigkeiten hätte verhindern können, indem sie nicht mit ausreichend Enteisungsmittel vorgesorgt hat und andere Flüge zeitgleich trotzdem pünktlich starten.

Was passiert bei einer Flugverspätung?

Kommt Euer Flieger mehr als 3 Stunden verspätet an, erhaltet Ihr je nach Dauer der Verspätung und Länge der Flugstrecke eine Entschädigung von 250 bis zu 600 Euro sowie weitere Schadensersatzleistungen. Voraussetzungen für eine solche Entschädigung sind zum einen, dass Ihr für Euren Flug rechtzeitig eingecheckt habt (in der Regel nicht später als 45 Minuten vor Abflug) und der Vorfall nicht mehr als 3 Jahre zurückliegt. Außerdem muss die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich sein. Der Flug muss innerhalb der EU starten oder landen und die Fluggesellschaft muss ihren Sitz in der EU haben.

Wie kommt Ihr an die Entschädigung?

Alles gut und schön mit den Rechten, aber wie geht man nun ganz konkret vor, um an die finanzielle Entschädigung bei einer Flugverspätung zu kommen? Wenn Ihr sicher gehen wollt, ob Ihr Geld zurück bekommt, braucht Ihr in manchen Fällen einige Informationen, die nicht ganz leicht zu beschaffen sind. Das ist aber nicht weiter dramatisch. Mittlerweile gibt es Online-Experten, die Euch anhand Eurer Flugnummer (sechsstellig und kann sowohl Buchstaben und Zahlen haben) und dem Namen der Fluggesellschaft, Datum und Uhrzeit des Fluges innerhalb von nur 2 Minuten mitteilen, ob und wenn ja, wie viel Schadensersatz Ihr erhaltet. Hilfreich ist es, wenn Ihr die tatsächliche Ankunftszeit des Flugzeugs genau notiert habt und evtl. sogar Fotos von der Abflugtafel am Flughafen mit der genannten Störung habt. Plattformen wie AirHelp bieten neben Entschädigungsrechner Euch auch den Service, Eure Entschädigungsforderung bei der Fluggesellschaft geltend zu machen.

StadtWaldKind

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.